Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma FredUp e.K.
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen der Firma FredUp e.K. (im Folgenden „Anbieter“) und dem Kunden, sofern diese nicht mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung des Anbieters abgeändert oder ausgeschlossen werden.
(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge, die mit Kunden geschlossen werden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB oder juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens sind.
(3) Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Angebote, Verträge und Leistungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden, auch wenn die Geschäftsbedingungen nicht nochmals gesondert einbezogen werden.
(4) Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Sie werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen der Anbieter nicht nochmals widerspricht und die vertraglich geschuldete Lieferung oder Leistung vorbehaltlos erbringt.
(5) Von diesen Bedingungen abweichende und ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden sind in Textform in den Vertrag aufzunehmen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 2 Angebot und Lieferumfang
(1) Der Kunde gibt durch die Auswahl des Produktes im Online-Shop ein Angebot zum Abschluss des Vertrages ab. Der Kunde ist, soweit nicht eine andere Frist ausdrücklich bestimmt ist, an sein Angebot vier Wochen gebunden.
(2) Der Vertrag ist geschlossen, wenn der Anbieter die Annahme des Angebotes schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung oder Leistung ausgeführt wird.
(3) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Dies gilt für den Fall, dass die nicht rechtzeitige Lieferung nicht von dem Anbieter zu vertreten ist.
(4) Der Anbieter behält sich das Recht vor, das zugrundeliegende Warenangebot einzuschränken bzw. zu ändern, soweit dies für den Kunden nicht unzumutbar ist.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise sind bindend. Die Preise verstehen sich rein netto.
(2) Für den Kunden besteht eine Vorleistungspflicht.
(3) Rechnungsbeträge sind innerhalb von vierzehn Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes in Textform vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Anbieter.
(4) Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9 Prozent p.a. zu verzinsen. Im Falle des Verzugs bleibt die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden unberührt.
(5) Im Falle des Verzuges des Kunden ist der Anbieter berechtigt, ausstehende Leistungen jeglicher Art, auch aus anderen Verträgen der Geschäftsbeziehung bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten, Schadensersatz zu verlangen oder von dem Vertrag zurückzutreten.
(6) Eine Aufrechnung mit etwaigen von dem Anbieter bestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen des Kunden ist nicht statthaft.
(7) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem betreffenden Vertrag beruht.
§ 4 Lieferfristen
(1) Die von dem Anbieter in Aussicht gestellten Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Es handelt sich nicht um den Abschluss eines Fixgeschäftes.
(2) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen rechtmäßiger Arbeitskämpfe sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, welche außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters sowie seiner Erfüllungsgehilfen liegen, soweit solche Hindernisse auf die Lieferung des Liefergegenstandes von Einfluss sind.
§ 5 Gefahrübergang und Transport
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Kiel. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Die Ware wird auf Wunsch und auf Kosten des Kunden versichert.
(2) Bei Versendungskauf geht die Gefahr mit der Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes des Anbieters. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Kunden über. Die Ware wird auch in diesem Fall auf Wunsch und auf Kosten des Kunden versichert.
(3) Teillieferungen durch den Kunden sind zulässig, soweit die dem Kunden zumutbar sind.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Anbieter behält sich das Eigentumsrecht bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.
(2) Der Kunde ist bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung verpflichtet, den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln und vor Eingriffen Dritter zu sichern. Der Kunde tritt bereits jetzt etwaige Entschädigungsansprüche gegen Dritte an den Anbieter ab. Der Anbieter nimmt die Abtretung an.
(3) Der Kunde darf den Vertragsgegenstand ohne die vorherige Zustimmung des Anbieters nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Anbieter die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, ist der Kunde zum Ausgleich dieser Kosten verpflichtet, soweit die Intervention erfolgreich war.
(4) Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Kunde tritt dem Anbieter bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages (einschl. MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Kunden oder Dritten erwachsen. Der Anbieter nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde nach der Abtretung ermächtigt, solange der Kunde den Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Anbieter ordnungsgemäß nachkommt. Sobald der Kunde mit der Zahlung gegenüber dem Anbieter in Verzug kommt, behält sich dieser vor, die Forderung selbst einzuziehen. Der Anbieter kann in diesem Fall verlangen, dass der Kunde ihm die abgetretene Forderung und den Drittschuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen aushändigt und dem Drittschuldner die Abtretung mitteilt.
(5) Bei vertragwidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist dieser zur Herausgabe des Vertragsgegenstandes nach erster Mahnung an den Anbieter verpflichtet.
(6) Sämtliche Kosten der Zurücknahme und Verwertung des Vertragsgegenstandes trägt der Kunde. Die Verwertungskosten betragen ohne weiteren Nachweis 10 % des Verwertungserlöses einschließlich Mehrwertsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Anbieter höhere oder der Kunde niedrigere Kosten nachweist. Der Erlös wird dem Kunden nach Abzug der Kosten und vertraglichen Forderungen des Anbieters gutgebracht.
§ 7 Mängelrügen und Haftung für Mängel
(1) Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen, offensichtliche Mängel hat er unverzüglich zu rügen. Erfolgt die unverzügliche Rüge nicht, gelten die Mängel als genehmigt.
(2) Das Recht des Kunden, Mängelansprüche geltend zu machen, verjährt in allen Fällen von dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs an in zwölf Monaten.
(3) Im Falle der Mängelbeseitigung hat der Kunde dem Anbieter eine angemessene Frist für die notwendigen Arbeiten zu setzen. Verweigert er dieses, ist der Anbieter von der Mängelhaftung befreit.
(4) Schlägt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung trotz mehrerer Versuche fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Für die Nacherfüllung sind dem Anbieter mindestens zwei Gelegenheiten innerhalb einer angemessenen Frist einzuräumen.
§ 8 Haftung
(1) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die auf dem unsachgemäßen Anschluss oder auf einem nicht fachgerechten Einbau beruhen.
(2) Der Verkäufer haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
(3) Soweit der Anbieter dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Anbieter bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen.
(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten im gleichem Umfang zugunsten gesetzlicher Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung des Anbieters wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
(6) Alle Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in zwölf Monaten.
§ 9 Datenschutz
(1) Der Anbieter verarbeitet und speichert die den jeweiligen Vertrag betreffenden Daten, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung des Vertrages erforderlich ist und solange der Anbieter zu der Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.
(2) Der Anbieter wird personenbezogene Daten nicht ohne das ausdrückliche Einverständnis des Kunden weiterleiten, es sei denn, der Anbieter ist zur Herausgabe gesetzlich verpflichtet.
(3) Jegliche Nutzung der Daten durch den Anbieter erfolgt streng unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze.
§ 10 Sonstiges
(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz des Anbieters.
(2) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Bei Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Geschäftsbedingungen bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. Anstelle der unwirksamen Klauseln soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.
Stand: August 2021